Vom Altbau zum KfW-Effizienzhaus 70: Fit für die Zukunft dank Komplettsanierung
Ein häufiger Fall in der Sanierungspraxis: Ein weit über hundert Jahre altes Gebäude soll zu einem Wohnhaus mit zusätzlichen Büroflächen umgebaut werden. Das massive Bruchsteinmauerwerk der Außenwände – zwischen 30 und 60 Zentimeter stark – trägt keinerlei Dämmung, die Fenster stammen aus unterschiedlichen Bauphasen der vergangenen Jahrzehnte, Teile des Dachgeschosses und des Erdgeschosses standen bislang ungenutzt. Ziel der Eigentümerin war eine Komplettsanierung nach dem Standard KfW-Effizienzhaus 70 mit EE-Klasse, um eine hohe Förderung für die Sanierungsmaßnahmen zu erhalten. Weil ein entsprechender Förderantrag zwingend vor Beauftragung der ausführenden Betriebe zu stellen ist, wurde die Energieberatung von Beginn an in die Planung eingebunden.
Das alte Bauernhaus - Energetisch weitestgehend im Originalzustand mit sehr hohem Energiebedarf und Bauschäden
Schon die Klärung des Baujahrs erwies sich als aufschlussreich. Dokumentiert war lediglich ein Antrag auf Umbau beziehungsweise Wohnungseinbau aus dem Jahr 1956 – das tatsächliche Baujahr blieb offen. Erst der Abgleich mit historischen Luftbildern aus dem Jahr 1945 zeigte, dass das Gebäude zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig in seiner heutigen Grundstruktur bestand. Es ist damit nachweislich älter als 1957. In Verbindung mit dem Umstand, dass an den Außenwänden nach dem 31. Dezember 1983 keine energetische Sanierungsmaßnahme festzustellen war erfüllt das Gebäude die Kriterien eines „Worst Performing Building" (WPB) im Sinne der BEG-Förderung.
Jahrelanger Leerstand haben dem Haus schwer zugesetzt - Bauschäden und Wildwuchs waren nicht zu übersehen
Ein zweiter Sonderfall betraf die im Zuge der Sanierung neu geschaffenen zwei Wohneinheiten im ausgebauten Dach- und Erdgeschoss. Weil das Gebäude als „erhaltenswerte Bausubstanz" von der Kommune anerkannt ist, werden auch neu entstehende Wohneinheiten im Zuge der Erweiterung oder des Ausbaus solcher Gebäude über die Förderung als Sanierung gefördert – nicht als Neubau. Das erweitert die förderfähige Kostenbasis auf alle drei Wohneinheiten des sanierten Hauses.
Alter Dachboden im Gebäude ohne Wärmedämmung - auch hier war ein immenser Sanierungsbedarf vorhanden
Für die massiven Außenwände wurde ein 18 Zentimeter starkes Wärmedämmverbundsystem vorgesehen – trotz der hohen Wandstärke zwischen 30 und 60 Zentimetern, weil das Bestandsmauerwerk selbst kaum nennenswerten Wärmeschutz beiträgt. Ein neuer Anbau in Holzständerbauweise erreicht mit 24 Zentimetern Zwischensparrendämmung plus Holzfaser-Aufsparrendämmung fast Passivhaus-Standard. Auch die neuen Dachflächen und Gauben wurden mit ca. 30 cm Wärmedämmung gedämmt.
Das Dachgeschoss wurde komplett neu aufgebaut - hochwertiger Wärmeschutz und zeitgemäße Wohnraumqualität
Im Bestand versorgte eine alte Ölheizung das gesamte Gebäude – eine Anlage, die für den heutigen energetischen Standard weder in ihrer Effizienz noch in ihrer Betriebsweise mehr zeitgemäß war und einen entsprechend hohen Energiebedarf verursachte. Im Zuge der Sanierung wurde die Ölheizung vollständig zurückgebaut und durch eine moderne, monoenergetische Luft/Wasser-Wärmepumpe ersetzt, die sowohl die Heizung als auch die Warmwasserbereitung übernimmt.
Ergänzt wird die Anlage durch eine kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung, die für einen ausreichenden, nutzerunabhängigen Luftwechsel sorgt. Eine Photovoltaikanlage auf den Dachflächen liefert zusätzlich einen Teil des benötigten Stroms direkt vor Ort.
In der Summe ersetzt damit ein fossil betriebenes Einzelsystem eine aufeinander abgestimmte, weitgehend regenerativ versorgte Anlagentechnik, die sowohl den Wärmebedarf des sanierten Gebäudes deutlich reduziert als auch den verbleibenden Bedarf überwiegend aus erneuerbaren Quellen deckt.
Gebäude nach der Sanierung in komplett neuem Erscheinungsbild - hocheffizienter Energiestandard für eine zukunftsfähige und wirtschaftliche Nutzung
Bei der energetischen Sanierung älterer Bestandsgebäude lohnt es sich grundsätzlich, die Energieberatung so früh wie möglich einzubinden – idealerweise bevor überhaupt Angebote von ausführenden Betrieben eingeholt werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass sämtliche Fördervoraussetzungen eingehalten werden und dass die einzelnen Gewerke von Anfang an im Sinne eines stimmigen Gesamtkonzepts aufeinander abgestimmt sind, statt nachträglich zusammengeführt werden zu müssen.
Ein neuer Anbau in Holzbauweise ergänzt den Bestand - neue Flächen für eine Büronutzung sind entstanden
Ebenso wichtig ist eine realistische Einschätzung der Bausubstanz vor Planungsbeginn. Rechnerische Nachweise arbeiten notwendigerweise mit Vereinfachungen und Bemessungswerten; sie ersetzen nicht die Begutachtung vor Ort. Wo Unklarheiten über Baujahr, Wandaufbau oder den tatsächlichen Zustand einzelner Bauteile bestehen, sollten diese möglichst frühzeitig geklärt werden, statt sie über pauschale Annahmen zu überbrücken – im Zweifel auch mit zusätzlichem Aufwand für Bauteilöffnungen oder ergänzende Untersuchungen.
Gebäude nach der Sanierung in komplett neuem Erscheinungsbild - hocheffizienter Energiestandard für eine zukunftsfähige und wirtschaftliche Nutzung